Inzest

Das Wort Inzest kommt aus dem lat.“ icestus“ was soviel wie „unkeusch“ heißt oder wie es früher genannt wurde „Blutschande“. Beide Wörter implizieren eine moralisch negative Bewertung und Ächtung.

Dieser unterschiedlich weit gefasste Begriff versteht grundsätzlich einen Geschlechtsverkehr zwischen eng blutsverwandten Menschen. Im engsten Falle zwischen Eltern und ihren Kindern, dann Geschwistern, Cousin und Cousinen usw.  in unterschiedlicher, enger Familienkonstellation. Ab dem 2. Grad von Cousin und Cousine ( gemeinsame Großeltern) hört der Begriff Inzest – willkürlich bestimmt- auf.

Inzest wird seit jeher – auch im Götterverständnis, im alten Ägypten bis heute in unterschiedlichen Kulturen – extrem unterschiedlich gesehen, gehandhabt und rechtsverfolgt.
Es geht von der göttlichen Einrichtung und Forderung nach Inzest bis zur Verdammnis und Todesstrafe. Die Motive dazu reichen von wirtschaftlichem Nutzen des Staates durch Dynastienerhalts, Vermögenseinzuges, Korporalstrafen, Verbannung, der Arterhaltung und Überlebenssicherung bis hin zur Verletzung des Religionsgesetzes und Keuschheitsgebots als Sitten- und Moralverletzung mit nicht zimperlichen Strafen.
Der bekannteste Fall einer durch die Kirche betriebenen Sanktionierung einer Verbindung zwischen Verwandten ist die Hammersteiner Ehe. Interessant ist, dass die katholische Ursprungslehre der Menschheit von Adam und Eva auch Inzest zur Folge haben muss, weil ja für die weitere Fortpflanzung keine anderen Menschen existent waren. Es sei denn, man versteht diese Menschheitsentstehung nur als Metapher, nicht im wörtlichen Sinne.

Der degenerative Krankheitseinwand bei Inzest ist auch bei anderen Erbkrankheiten oder Behinderungen straflos gegeben.

Inzest hat hier, zeitgeschichtlich und kultur- und länderspezifisch, eine sehr breit gestreute Sonderrolle, die ich vor allem im wirtschaftlichen, moralischen und religiösen begründet sehe. Da sich diese Aspekte zeitgeschichtlich mit dem sich ständig wandelndem Bewusstsein und Interessen ändern, ist hier keine kollektive Einigung bezüglich Billigung oder Verurteilung von Inzest in Sicht.

Die moralische und auch religiöse Zäsur von Inzest begründet sich in der Erbbeeinträchtigung, nicht in der Liebesqualität.

 

 

 

 

 

 

 

 



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